Reiserecht - Diebstahl aus dem Hotelsafe ist kein Reisemangel

Reiserecht - Diebstahl aus dem Hotelsafe ist kein Reisemangel

Unglaublich, aber wahr! Ein Diebstahl aus dem Hotelsafe stellt in der Regel keinen Reisemangel dar, sondern gehört zum allgemeinen Lebensrisiko. Dies entschied das Amtsgericht München. Allein die Tatsache, dass sich möglicherweise an der Hotelzimmertür alte Einbruchspuren befunden haben, bedeute nicht, dass das Hotel besonders sicherheitsgefährdet sei und der Veranstalter daher verpflichtet gewesen wäre, weitergehende Maßnahmen zur Sicherheit der Hotelgäste zu ergreifen. Um eine Verpflichtung zu besonderen Schutzmaßnahmen annehmen zu können, müsste der Kläger nachweisen können, dass es bereits mehrere Einbrüche gab und dem Reiseveranstalter dies bekannt war (Urteil vom 06.08.2015, Az.: 275 C 11538/15, rechtskräftig).

Rechtsanwältin K. Callsen