Reiserecht – Wer macht das schönste Foto!

Reiserecht – Wer macht das schönste Foto!

Die Reisezeit steht bevor und wir freuen uns wieder auf viele interessante Fotos und Videos! Keine Sorge ihr Mann im neusten hippen Badehöschen möchten wir nicht sehen. Spannender sind die kleinen Krabbeltiere, mit denen Sie ihr Hotelzimmer teilen durften. Aber auch die neusten Techniken aus dem Bauhandwerk, die Ihnen durch ohrenbetäubenden Einsatz am Pool oder am Minigolfplatz die Urlaubszeit versüßten, sind sehr eindrucksvoll!

Darin könnte ein Reisemangel liegt, der zu Schadenersatzansprüchen führt!

Was ist ein Reisemangel?

Von einem Reisemangel spricht man, wenn Leistungen, die im Reisevertrag vereinbart wurden, gar nicht, unvollständig oder anders als vereinbart erbracht werden. Die entscheidenden Kriterien für die Beurteilung eines Reisemangels sind dabei Reisebeschreibung, Zusicherungen und branchenübliche Standards. Einige häufige Reisemängel sind:

  1. Unterkunft: Zustand des Hotels, der Unterkunft, Lärm, Sauberkeit,
  2. Verpflegung: Qualität, Umfang, Auswahl, Hygiene,
  3. Transport: Fahrzeugausstattung, Verspätungen, Anschlussverluste, Beförderungsmittelwechsel, Sitzplatzabstand, ausfallende Flüge,
  4. Ausflüge: Touren, Freizeitangebote, Sicherheit.

All das gilt jedoch nur, wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben. Der Grund dafür liegt im deutschen Reiserecht: Hier ist nur von Rechten des Reisenden bei einer mangelhaften Pauschalreise die Rede – die Individualreise wird komplett ausgespart.

Pauschalreise vs. Individualreise

Bei einer Pauschalreise erhält der Reisende vom Reiseveranstalter ein Paket aus mindestens zwei Reisedienstleistungen, für die ein einziger Pauschalpreis berechnet wird. In der Regel besteht eine Pauschalreise aus Fahrt, der Unterkunft, der Verpflegung und den Sightseeing-Touren vor Ort. Bei einer Individualreise stellen Sie sich Ihr Reiseprogramm selbst zusammen und buchen jeden Bestandteil der Reise einzeln.

Gern beraten wir Sie zu diesem Thema!